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Corona Pandemie - Schutz- u Hygienekonzept

Wir freuen uns, Ihnen auch in dieser Wintersaison 2021/22 Ski- und Snowboardkurse anbieten zu können. Unser oberstes Ziel ist es dabei, dass Sie diesen Sport in der Natur weiterhin mit großer Freude und möglichst sorglos genießen können. Sport und Bewegung an der frischen Luft fördert die Gesundheit und kann besonders für die Entwicklung junger Menschen von großer Bedeutung sein. Zudem lässt sich der Abstand leichter einhalten und das Infektionsrisiko ist an der frischen Luft gering.

Auf Basis der geänderten 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung führen wir unsere Kurse bis auf Weiteres nach der „2G“ Regelung durch. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Vorgaben jederzeit ändern können und wir unsere Regelungen anpassen müssen. Informieren Sie sich kurz vor Kursbeginn noch einmal über die aktuellen Auflagen.

Damit Sie sich Rund um den Ski- bzw. Snowboardkurs sicher fühlen, haben wir ein umfassendes und individuelles Hygiene- und Schutzkonzept in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Skilehrerverband und unseren Partnern erstellt.

Alle Kursteilnehmer werden im Vorfeld über unser aktuelles Schutzkonzept informiert und sind verpflichtet, die Hygiene- und Schutzmaßnahmen einzuhalten (Nichteinhaltung der Regeln bedeutet Kursausschluss ohne Kurspreiserstattung).

Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs

Unsere Kurse werden bis auf Weiteres nach der sog. „2G“ Regelung durchgeführt:Dies bedeutet konkret, dass erwachsene Personen folgenden Nachweis vor Kursantritt benötigen und vorlegen müssen:
  • Gültiger Impfnachweis
  • Nachweis einer überstandenen Covid-19-Infektion
  • In Zusammenhang mit einem gültigen Ausweisdokument
Sonderregelung für Kinder/Schüler*innen:
  • Kinder unter 6 Jahren müssen grundsätzlich keinen „2G“ Nachweis führen
  • Kinder unter 14 Jahren müssen grundsätzlich keinen „2G“ Nachweis führen
  • Für Jugendliche zwischen 14 Jahren und 17 Jahren greift die Ausnahmeregelung im Rahmen sportlicher Aktivitäten. Dies bedeutet, dass SchülerInnen mit Vorlage eines gültigen Schülerausweises von der „2G“ Regel befreit sind.
  • Für Jugendliche ab 14 Jahren, die keinen Schülerausweis vorlegen können, gilt die „2G“ Regelung wie bei einem Erwachsenen

Überprüfung der Teilnahmevoraussetzungen vor Kursbeginn

Vor Antritt des Kurses müssen Sie Ihre Teilnahmevoraussetzungen nachweisen und zwar spätestens beim Einstieg in den Bus:
  • Vorzeigen des gültigen Impf- bzw. Genesenenzertifikats in der CovPass App oder Corona Warn-App oder als Dokument
  • Vorzeigen des Schülerausweises bzw. der Schulbestätigung
  • Immer im Zusammenhang mit einem gültigen Ausweisdokument
Um den Zeitaufwand für die Überprüfung am jeweiligen Kurstag möglichst gering zu halten, können Sie uns die vorgeschriebenen Impf- bzw. Genesenennachweise bereits ein paar Tage vor Kursantritt übermitteln. Bitte beachten Sie dazu jeweils die Informationen mit Link zum Hochladen des Dokumentes, die Sie vor Beginn des Kurses per Email erhalten.

Zu Ihrer Sicherheit gelten zusätzlich folgende Verhaltensregeln

Generelle Sicherheits- und Hygienemaßnahmen:

  • Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m an allen Treffpunkten im Innen- wie Außenbereich
  • Ansammlungen vermeiden
  • Verpflichtendes Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ab einem Alter von 6 Jahren (Hinweis: Kinder/Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren müssen eine medizinische Maske tragen, ab 16 Jahre ist es verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen)
  • Wo muss eine entsprechende Maske getragen werden:
    • an der Bushaltestelle
    • während der Busfahrt
    • bei der Leihmaterialausgabe
    • in Anstehbereichen (innen und außen)
    • beim Liftfahren (Gondel / Sessellift /Schlepplift)
  • Einhaltung der Hygieneregeln (ausreichendes Händewaschen und/oder Handdesinfektion)
  • Nutzung der Corona-Warn-App

Was tun wir und unsere Partner für einen sicheren Kursablauf

Allgemeine Infos, Maßnahmen und Pflichten Rund um den Kurs:

  • Kursbuchung ausschließlich kontaktlos online oder telefonisch
  • Impfnachweis oder Nachweis einer überstandenen Covid-19-Infektion muss vor Kursantritt bzw. spätestens beim Buseinstieg vorgelegt werden
  • Informationspflicht der Teilnehmer bei Covid19 Erkrankung, Infektionsverdacht oder Quarantäne
  • Optimale Vorbereitung und Sensibilisierung unserer Schneesportlehrer durch interne Schulungen
  • Lückenlose Dokumentation (Kurszusammensetzung, Busfahrt etc.)

Busfahrten:

Grundsätzlich gelten die Regeln und Vorschriften des Busunternehmers in der aktuellen Fassung
  • Organisiertes Ein-/Aussteigen unter Einhaltung der Abstandsregeln
  • Einhaltung „Einbahnwegesystem“ im Bus
  • Regelmäßiges Lüften und Desinfizieren in Abstimmung mit dem jeweiligen Busunternehmer

Skigebiete und Liftbetreiber:

Grundsätzlich gelten die Regeln und Vorschriften des örtlichen Liftbetreibers in der aktuellen Fassung

Um die Kontaktmöglichkeiten zu reduzieren wählen wir wenig frequentierte Skigebiete
  • Garmisch Hausberg: Fahrzeit der Gondel unter 10 Minuten, im Skigebiet werden Sessel- und Schlepplifte bevorzugt (Aktuelle Regelung Zugspitzbahn)
  • Ehrwald: keine Gondelbahnen vorhanden, ausschließlich Sessel- und Schlepplifte werden genutzt

Mittagspausen:

In den verschiedenen Hütten, gelten teilweise unterschiedliche Vorschriften und Regelungen (Österreich und Deutschland), diese müssen von uns eingehalten werden.
  • Auswahl von Gastronomiebetrieben mit Hygiene- und Schutzkonzept
  • Gestaffelte Pausenzeiten

Kursbetrieb:

  • Der Unterricht findet grundsätzlich im Freien statt, das Infektionsrisiko ist gering
  • Der Mindestabstand wird eingehalten, ein Mund-/Nasenschutz ist deshalb auf der Piste nicht notwendig
  • Kleine Kursgruppen, limitierte Teilnehmerzahl

Ausschluß von Teilnehmern und Schneesportlehrern:

  • Kursausschluss von Covid-19 Infizierten, Menschen mit Covid-19 typischen Symptomen oder Menschen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen
  • Personen, die in den 14 Tagen vor Kursbeginn in einem vom RKI ausgewiesenen Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet waren (Aktuelle Info des RKIs)
Ein Kursausschluss erfolgt nicht, wenn ein gültiger PCR Test (nicht älter als 48 Stunden ab dem Zeitpunkt der Testung) nachgewiesen wird.

Sollten Teilnehmer/Innen während des Kurses Krankheitssymptome entwickeln, sind sie verpflichtet, die Schneesportschule umgehend und wahrheitsgemäß zu informieren. Alle erforderlichen Maßnahmen werden dann eingeleitet. Eine Erstattung des Kurspreises erfolgt nicht, da es sich um das persönliche Risiko des Kunden handelt am Kurs teilnehmen zu können.

Kursabsage bzw. -abbruch und /Rücktrittsbedingungen

Das Risiko der Durchführbarkeit des Kurses an sich, tragen wir als Schneesportschule Schweitzer Team. Das persönliche Risiko des Kursteilnehmers, am Kurstag erscheinen zu können, trägt - wie bisher – der Kursteilnehmer selbst. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung inkl. Covid19 Zusatzversicherung.

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