fbpx

Bild A1bescheinigung

A1 Bescheinigung

Kurzerklärung

Österreich ist EU-Ausland, offizielle Sprachregelung. Wenn ein EU-Bürger in einem EU-Mitgliedsland einer gewerbsmäßigen Tätigkeit nachgeht, muss er nachweisen, dass er im EU-Heimatland sozialversicherungstechnisch erfasst ist. Dies bezieht sich auf alle möglichen Tätigkeiten, auch der Skilehrertätigkeit in Österreich. Das ist eine allgemeingültige Bestimmung, die in jedem EU-Land greift.

Warum brauchen wir von Euch, bzw. warum müsst ihr die A1-Bescheinigung beantragen: Jeder Schneesportlehrer, der im Ausland tätig ist, muss eine sogenannte A1 Bescheinigung vorweisen. Dies dient zum Nachweis, dass eine Person im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr in seinem Herkunftsland sozialversicherungsrechtlich erfasst ist, egal ob "beitragspflichtig oder befreit". Da ihr beim Schweitzer Team als selbständige Lehrer tätig seid, müsst Ihr euch selbst um die A1 Bescheinigung kümmern. Ausführliche Informationen findet ihr unter der DVAK. Hier sind die entsprechenden Formulare hinterlegt, bitte wählt das für Euch zutreffende Formular aus (privat versichert/gesetzlich versichrt).

Wichtig

Bitte beantragt die A1 Bescheinigung so schnell wie möglich und führt diese dann bei jedem Einsatz mit. Bei einer Kontrolle muss der angesprochene Lehrer seine A1 Bescheinigung vorzeigen und darauf hinweisen, dass er selbständig tätig ist und die Meldung beim Tiroler Skilehrerverband, über die Skischule Schweitzer Team erfolgt ist.

Zur Sicherheit dürft ihr uns auch gerne die A1-Bescheinigung als Kopie zukommen lassen, damit wir diese bei einer Kontrolle im Skigebiet vorzeigen können, wenn ihr sie vielleicht vergessen habt.

Praktikanten

Solange Ihr als Praktikant im Einsatz seid, benötigt Ihr noch keine A1-Bescheinigung, da Ihr keine eigene Kursverantwortung habt.